Giftgesetz - Giftverordnung
Bis zum 31 Juli 2005 galt noch das Giftgesetz mit den Giftklassen 1 – 5. Seit dem 1. August 2005 gilt aber das „neue“ Chemikaliengesetz. Durch die zahlreichen neuen Vorschriften und Auflagen ist der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln um ein vielfaches aufwändiger geworden. Die LANDI Graubünden AG ist aber in der Lage Ihnen diesbezüglich Auskunft zu geben und alle geforderten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Früher konnten selbst Laien anhand der Giftklasse die Gefährlichkeit eines Stoffes einschätzen. Heutzutage ist es ungleich schwieriger geworden festzustellen, wie gefährlich ein Produkt ist und wie man es handhaben soll. Deshalb hier nochmals die wichtigsten Punkte im Umgang mit gefährlichen Stoffen:
Gefahrstoff = Gefahrensymbol
Ein Gefahrstoff ist ein Produkt, welches aufgrund seiner Eigenschaften grundsätzlich gefährlich ist. Dass heisst bei der Lagerung und Anwendung muss mit dem Produkt entsprechend vorsichtig umgegangen werden. Diese Produkte werden mit einem orangen Gefahrensymbol gekennzeichnet. Als Beispiel sieht man hier rechts das Symbol „Umweltgefährlich“.
Neue Gefahrstoffsymbole
Auf einzelnen Produkten sind die Symbole nicht auf orangem, sondern wie hier rechts auf weissem Grund. Dies sind die neuen, internationalen (GHS) Symbole, welche die bisherigen orangen EU - Symbole ablösen werden.
Bis 2015 sind noch beide Symbole gültig; danach nur noch die weissen.
Gefahrgut = UN -Nummer
Ein gefährlicher Stoff wird erst zum Gefahrgut, wenn er transportiert wird! Ob ein Produkt ein Gefahrgut ist, erkennt man am Gefahrenklassen – Symbol (Beispiel rechts: Klasse 9) und / oder an der UN – Nummer. Steht also z.B. auf der Verpackung die Nummer UN 3077 oder UN 3082, dann gelten besondere Transportvorschriften. Es gibt Mengenbeschränkungen, Verpackungsvorschriften und in der Regel muss auch ein Feuerlöscher mitgeführt werden. Achtung: Bei einzelnen Produkten ist die UN – Nummer nur auf der Schachtel (Umkarton) und nicht auf dem Produkt selber vermerkt!
Häufige Missverständnisse
Folgendes sollte man sich vergegenwärtigen:
- Nicht alle Pflanzenschutzmittel sind Gefahrstoffe: Thiovit Jet / Solfovit (= Schwefel) zum Beispiel ist kein Gefahrstoff
- Ein Gefahrstoff ist nicht zwingend ein Gefahrgut: Banvel 4S /Lunar /Effendi (= Dicamba) sind Gefahrstoffe aber keine Gefahrgüter
- Auch Biologische Pflanzenschutzmittel können giftig sein = Gefahrstoffe / Gefahrgüter
- Man kann nicht von einem Produkt auf das andere schliessen: Die Totalherbizide Roundup und Touchdown sind weder Gefahrstoffe noch Gefahrgüter. Glyfos und Glifonex sind Produkte mit dem gleichen Wirkstoff in gleicher oder ähnlicher Konzentrazion. Trotzdem sind sie sowohl Gefahrstoffe als auch Gefahrgüter.
- Diese Vorschriften gelten nicht nur für Pflanzenschutzmittel („Spritzmittlel“), sondern grundsätzlich auch für Dünger und Reinigungsmittel (Bsp Milchgeschirrreiniger)
- Was letztes Jahr noch erlaubt war, ist nicht unbedingt dieses Jahr auch noch erlaubt! Die Gesetze und Verordnungen werden laufend angepasst.
- Die LANDI als Verlader ist auch mitverantwortlich dafür, dass die Kunden ihre Produkte richtig transportieren und die richtigen Papiere mitführen. Bei unsachgemässem Transport werden sowohl der Kunde als auch die LANDI gebüsst.
- Ohne Computer- / Internet – Unterstützung ist es selbst für Fachleute schwierig zu bestimmen, wie man ein bestimmtes Produkt handhaben muss. Deshalb im Zweifelsfall nachfragen!
Was muss der Kunde beachten?
Was müssen Sie als Kunde wissen, wenn Sie Pflanzenschutzmittel in der LANDI Abholen?
Verlangen Sie unbedingt einen gedruckten Lieferschein. Bei Barzahlung, verlangen Sie einen „grossen Bar -Schein“ (A4). Auf einem computergenerierten Lieferschein sind nämlich alle benötigten Daten vorhanden. Bei Produkten, die keine Gefahrgüter sind, würde eigentlich auch nur ein Handlieferschein oder Kassa – Bon genügen. Wie erwähnt ist es aber schwierig zu bestimmen, ob ein Produkt ein Gefahrgut ist und ob besondere Transportvorschriften gelten.
Was muss man konkret beim Transport (Abholung) von Gefahrgütern beachten?
Fall 1: Man transportiert nur Kleinstmengen (neu einfacher)
Viele (nicht alle!) Gefahrgüter können ohne Formalitäten und ohne dass man einen Feuerlöscher dabei haben muss, transportiert werden. Das sind die so genannten LQ – Artikel. LQ bedeutet „limited quantity“ was übersetzt „begrenzte Menge“ heisst. Genauer gesagt bezeichnet das die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter. Als Verpackung ist nicht der Karton gemeint, sondern z.B die Flasche oder Kanne darin, auch Innenverpackung genannt. Als „begrenzte Menge“ gilt bei den meisten Produkten maximal 5 kg bzw 5 lt. Mit anderen Worten; eine Schachtel Glyfos mit 4 x 5 lt – Kannen darf als LQ transportiert werden, eine 10 lt – Kanne Glyfos dagegen nicht! Dafür dürfen auch unterschiedliche Produkte zusammen verpackt werden.
Beispiel: Man darf 2 x 5 lt Glyfos + 3 x 1 kg Pergado + 2 x 1 lt Calaris zusammen in eine Schachtel legen und diese ohne jegliche Auflagen transportieren. Die Schachtel muss nur von der LANDI mit den korrekten Aufklebern versehen werden. Zusätzlich muss auf dem Lieferschein das Totalgewicht der LQ – Produkte vermerkt werden. Dies geschieht automatisch beim Ausdruck des Lieferscheins.
Fall 2: Man transportiert Mengen von mehreren dutzend bis mehrere hundert Kilo
In diesem Fall gilt das gleiche, wie bisher: Man muss zwingend einen Transportschein (= Angaben über die Inhaltsstoffe) sowie einen geeigneten Feuerlöscher mitführen. Solange man innerhalb der Freigrenze (Gewichtspunkte) bleibt muss kein Spezialfahrzeug verwendet werden.
Den Transportschein stellt die LANDI aus.
Fall 3: Man transportiert Palettenweise oder mehrere Tonnen.
Spätestens wenn man über 1000 kg Gefahrgüter transportiert, braucht man Spezialfahrzeuge. Diese sind mit den orangen Tafeln gekennzeichnet, haben eine besondere Ausrüstung und der Fahrer muss eine spezielle Ausbildung gemacht haben.
Falls Sie diese Möglichkeiten nicht haben, organisiert die LANDI Graubünden AG für Sie solche Transporte.
Zusammenfassung
Das Wichtigste ist:
Am besten, Sie nehmen in jedem Fall einen Feuerlöscher mit, wenn Sie in der LANDI Spritzmittel abholen. Dann bekommen Sie keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle. Den Rest erledigt die LANDI für Sie: Wir geben Ihnen die erforderlichen Dokumente mit und verpacken die Produkte gesetzeskonform. Sie müssen dann nur noch die Ladung gut sichern und schon sind alle Auflagen erfüllt.
Die Vorschriften des Chemikaliengesetzes mögen auf den ersten Blick umständlich und teilweise übertrieben erscheinen. In der Praxis ist die Umsetzung aber problemlos und mit relativ wenig Aufwand verbunden.